Gesundheits- und Krankenpflegehilfe
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Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte Gesundheits- und Krankenpflegehelferin Staatlich anerkannter Gesundheits- und Krankenpflegehelfer Ausbildungsform · Umschulung Rechtsgrundlagen Brandenburgisches Krankenpflegehilfegesetz (BbgKPHG) vom 26. Mai 2004, Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegehelferin und des Gesundheits- und Krankenpflegehelfers im Land Brandenburg (KrPflHilfeAPrV) vom 24. August 2004 Voraussetzungen · gesundheitliche und persönliche Eignung · Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung · Mobilität Ausbildungsdauer · Vollzeit: 1Jahr Die Ausbildung umfasst mind. 1600 Stunden Theoretischer und praktischer Unterricht mind. 600 Stunden Praktische Ausbildung mind. 1000 Stunden Ausbildungsbeginn voraussichtlich keine Ausbildung mehr Es gibt ab 2024 eine neue Pflegeassistenzausbildung. Wir warten auf die neue Gesetzgebung. Staatliche Prüfung Die staatliche Prüfung umfasst einen mündlichen und praktischen Teil. Bewerbung Umschüler richten ihre Bewerbung in Absprache mit der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter direkt an uns.
Medizinische Schule Uckermark e. V. Pflegeschule Staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflegehilfe Staatlich anerkannte Altenpflegeschule