Medizinische Schule Uckermark e. V. Pflegeschule Staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflegehilfe Staatlich anerkannte Altenpflegeschule
Altenpflegehilfe
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Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer Ausbildungsform · Erstausbildung und Umschulung Rechtsgrundlagen Gesetz über den Beruf der Altenpflegehelferin und des Altenpflegehelfers im Land Brandenburg (Brandenburgisches Altenpflegehilfegesetz - BbgAltPflHG) vom 27. Mai 2009 Voraussetzungen · gesundheitliche und persönliche Eignung · ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache · Berufsbildungsreife oder ein der Berufsbildungsreife gleichgestellter Abschluss · Mobilität Ausbildungsdauer · Vollzeit: 1Jahr · Teilzeit: 1,5 Jahre Ausbildungsinhalte Die Ausbildung umfasst mind.1650 Stunden Theoretischer und praktischer Unterricht mind. 750 Stunden Praktische Ausbildung mind. 900 Stunden Ausbildungsbeginn 01.10.2024 - 30.09.2025 in Vollzeit 01.10.2024 - 31.03.2026 in Teilzeit (nur über Bildungsgutschein!) Staatliche Prüfung Die staatliche Prüfung umfasst einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Bewerbung Umschüler richten ihre Bewerbung in Absprache mit der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter direkt an uns.