Podologie - Medizinische Fußpflege
Staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflege
Staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflegehilfe
Staatlich anerkannte Altenpflegeschule
Staatlich anerkannte Schule für Podologie
Investition in Ihre Zukunft
Berufsbezeichnung
Podologin / Podologe
Ausbildungsform
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Erstausbildung
-
Umschulung
-
tätigkeitsbegleitend
Rechtsgrundlagen
Podologengesetz (PodG) vom 4. Dezember 2001, Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (PodAPrV)
vom 18. Dezember 2001
Voraussetzungen
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gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
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Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder
eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den
Hauptschulabschluss erweitert, oder eine nach
Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung
erfolgreich abgeschlossene Berufsbildung von mindestens
zweijähriger Dauer
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Mobilität
Ausbildungsdauer
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Teilzeit max. 4 Jahre
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Unsere tätigkeitsbegleitende Podologenausbildung erfolgt in der
Zeit von 3 Jahren, jeweils an zwei Theorietagen pro Woche