Podologie - Medizinische Fußpflege Staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflegehilfe Staatlich anerkannte Altenpflegeschule Staatlich anerkannte Schule für Podologie Investition in Ihre Zukunft Berufsbezeichnung Podologin / Podologe Ausbildungsform - Erstausbildung - Umschulung - tätigkeitsbegleitend Rechtsgrundlagen Podologengesetz (PodG) vom 4. Dezember 2001, Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (PodAPrV) vom 18. Dezember 2001 Voraussetzungen - gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes - Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder eine nach Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abgeschlossene Berufsbildung von mindestens zweijähriger Dauer - Mobilität Ausbildungsdauer - Teilzeit max. 4 Jahre - Unsere tätigkeitsbegleitende Podologenausbildung erfolgt in der Zeit von 3 Jahren, jeweils an zwei Theorietagen pro Woche