Gesundheits- und Krankenpflegehilfe
Staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflege
Staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflegehilfe
Staatlich anerkannte Altenpflegeschule
Staatlich anerkannte Schule für Podologie
Investition in Ihre Zukunft
Berufsbezeichnung
Staatlich anerkannte Gesundheits- und
Krankenpflegehelferin
Staatlich anerkannter Gesundheits- und
Krankenpflegehelfer
Ausbildungsform
·
Umschulung
Rechtsgrundlagen
Brandenburgisches Krankenpflegehilfegesetz (BbgKPHG) vom
26. Mai 2004, Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den
Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegehelferin und des
Gesundheits- und Krankenpflegehelfers im Land Brandenburg
(KrPflHilfeAPrV) vom 24. August 2004
Voraussetzungen
·
gesundheitliche und persönliche Eignung
·
Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung
oder eine abgeschlossene Berufsausbildung
·
Mobilität
Ausbildungsdauer
·
Vollzeit: 1Jahr