Gesundheits- und Krankenpflegehilfe Staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflegehilfe Staatlich anerkannte Altenpflegeschule Staatlich anerkannte Schule für Podologie Investition in Ihre Zukunft Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte Gesundheits- und Krankenpflegehelferin Staatlich anerkannter Gesundheits- und Krankenpflegehelfer Ausbildungsform · Umschulung Rechtsgrundlagen Brandenburgisches Krankenpflegehilfegesetz (BbgKPHG) vom 26. Mai 2004, Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegehelferin und des Gesundheits- und Krankenpflegehelfers im Land Brandenburg (KrPflHilfeAPrV) vom 24. August 2004 Voraussetzungen · gesundheitliche und persönliche Eignung · Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung · Mobilität Ausbildungsdauer · Vollzeit: 1Jahr