Gesundheits- und Krankenpflege Staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflegehilfe Staatlich anerkannte Altenpflegeschule Staatlich anerkannte Schule für Podologie Investition in Ihre Zukunft Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte Gesundheits- und Krankenpflegerin Staatlich anerkannter Gesundheits- und Krankenpfleger Ausbildungsform · Erstausbildung Rechtsgrundlagen Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz, KrPflG) vom 16. Juli 2003, Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) vom 17. Oktober 2003 Voraussetzungen · gesundheitliche und persönliche Eignung · Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, zusammen mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder einer Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe · Mobilität Ausbildungsdauer · Vollzeit: 3 Jahre · Teilzeit max. 5 Jahre