Gesundheits- und Krankenpflege
Staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflege
Staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflegehilfe
Staatlich anerkannte Altenpflegeschule
Staatlich anerkannte Schule für Podologie
Investition in Ihre Zukunft
Berufsbezeichnung
Staatlich anerkannte Gesundheits- und Krankenpflegerin
Staatlich anerkannter Gesundheits- und Krankenpfleger
Ausbildungsform
·
Erstausbildung
Rechtsgrundlagen
Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege
(Krankenpflegegesetz, KrPflG) vom 16. Juli 2003, Ausbildungs-
und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege
(KrPflAPrV) vom 17. Oktober 2003
Voraussetzungen
·
gesundheitliche und persönliche Eignung
·
Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige,
abgeschlossene Schulbildung oder einen Hauptschulabschluss
oder eine gleichwertige Schulbildung, zusammen mit einer
erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer
vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren
oder einer Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder
Krankenpflegehelfer oder einer erfolgreich abgeschlossenen
landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger
Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe
·
Mobilität
Ausbildungsdauer
·
Vollzeit: 3 Jahre
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Teilzeit max. 5 Jahre