Altenpflegehilfe
Staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflege
Staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflegehilfe
Staatlich anerkannte Altenpflegeschule
Staatlich anerkannte Schule für Podologie
Investition in Ihre Zukunft
Berufsbezeichnung
Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin
Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer
Ausbildungsform
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Umschulung
Rechtsgrundlagen
Gesetz über den Beruf der Altenpflegehelferin und des
Altenpflegehelfers im Land Brandenburg (Brandenburgisches
Altenpflegehilfegesetz - BbgAltPflHG) vom 27. Mai 2009
Voraussetzungen
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gesundheitliche und persönliche Eignung
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ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
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Berufsbildungsreife oder ein der Berufsbildungsreife
gleichgestellter Abschluss
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Mobilität
Ausbildungsdauer
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Vollzeit: 1Jahr