Altenpflegehilfe Staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflegehilfe Staatlich anerkannte Altenpflegeschule Staatlich anerkannte Schule für Podologie Investition in Ihre Zukunft Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer Ausbildungsform · Umschulung Rechtsgrundlagen Gesetz über den Beruf der Altenpflegehelferin und des Altenpflegehelfers im Land Brandenburg (Brandenburgisches Altenpflegehilfegesetz - BbgAltPflHG) vom 27. Mai 2009 Voraussetzungen · gesundheitliche und persönliche Eignung · ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache · Berufsbildungsreife oder ein der Berufsbildungsreife gleichgestellter Abschluss · Mobilität Ausbildungsdauer · Vollzeit: 1Jahr