Altenpflege
Staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflege
Staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflegehilfe
Staatlich anerkannte Altenpflegeschule
Staatlich anerkannte Schule für Podologie
Investition in Ihre Zukunft
Berufsbezeichnung
Staatlich anerkannte Altenpflegerin
Staatlich anerkannter Altenpfleger
Ausbildungsform
-
Erstausbildung
-
Umschulung
-
tätigkeitsbegleitend
Rechtsgrundlagen
Altenpflegegesetz (AltPflG) vom 1. August 2003, Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung (AltPflAPrV) vom 26. November 2002
Voraussetzungen
·
gesundheitliche Eignung
·
Realschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig
anerkannter Bildungsabschluss oder eine andere
abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den
Hauptschulabschluss erweitert, oder der Hauptschulabschluss
oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss, sofern
eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige
Berufsbildung oder Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder
Krankenpflegehelfer oder eine landesrechtlich geregelte,
erfolgreich abgeschlossene Ausbildung von mindestens
einjähriger Dauer in der Altenpflegehilfe oder Krankenpflegehilfe
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Mobilität
Ausbildungsdauer
·
Vollzeit: 3 Jahre
·
Teilzeit max. 5 Jahre
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Unsere tätigkeitsbegleitende Altenpflegeausbildung erfolgt in der
Zeit von 4 Jahren mit jeweils zwei Theorietagen pro Woche