Altenpflege Staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflegehilfe Staatlich anerkannte Altenpflegeschule Staatlich anerkannte Schule für Podologie Investition in Ihre Zukunft Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte Altenpflegerin Staatlich anerkannter Altenpfleger Ausbildungsform - Erstausbildung - Umschulung - tätigkeitsbegleitend Rechtsgrundlagen Altenpflegegesetz (AltPflG) vom 1. August 2003, Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (AltPflAPrV) vom 26. November 2002 Voraussetzungen · gesundheitliche Eignung · Realschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss, sofern eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsbildung oder Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder eine landesrechtlich geregelte, erfolgreich abgeschlossene Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Altenpflegehilfe oder Krankenpflegehilfe · Mobilität Ausbildungsdauer · Vollzeit: 3 Jahre · Teilzeit max. 5 Jahre · Unsere tätigkeitsbegleitende Altenpflegeausbildung erfolgt in der Zeit von 4 Jahren mit jeweils zwei Theorietagen pro Woche